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Rehabilitation Wie stelle ich einen Antrag und wer übernimmt die Kosten?

Nach einem Unfall, einer Operation oder einer Erkrankung braucht man oft einige Zeit, um sich wieder im Alltag zurechtzufinden – sowohl beruflich, als auch privat. Genau dafür gibt es die medizinische Rehabilitation, umgangssprachlich auch Reha genannt. Die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit von Menschen sollen wiederhergestellt werden. Ziel ist ein möglichst eigenständiges berufliches und soziales Leben.[1]

In diesem Beitrag werden häufige Fragen zum Thema „Rehabilitation“ beantwortet. Sie erfahren unter anderem, welche Rehabilitationsmöglichkeiten es in Österreich gibt. Außerdem erfahren Sie, wo Sie Rat und Hilfe sowie weitere Informationen finden. Mit diesen Informationen können Sie sich selbst ein Bild machen, bevor Sie eine Entscheidung für Ihre Gesundheit treffen!

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Die Rehabilitation findet nach einem Krankenhausaufenthalt nach einer Krankheit oder einer Operation oder bei chronischen Erkrankungen statt.[2]
  • Man muss vor einer Rehabilitation einen Antrag beim zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Zuständig ist entweder die Pensionsversicherung, die Unfallversicherung oder die Krankenversicherung.[2]
  • Ihre Ärztin oder Ihr Arzt begründet beim Antrag, warum Sie eine Rehabilitation brauchen.[2]
  • Ziel der Rehabilitation ist es, wieder ein eigenständiges Leben möglichst ohne fremde Hilfe führen zu können.[2]
  • Wenn der Antrag genehmigt wird, wird ein Großteil der Kosten von der zuständigen Sozialversicherung übernommen.[2]
  • Es gibt eine ambulante und eine stationäre Rehabilitation.[3]
  • Wie lange eine Rehabilitation dauert, hängt vom Krankheitsbild der Patientin oder des Patienten ab.[3]
  • Der stationäre Rehabilitationsaufenthalt gilt als Krankenstand.[3]
28.08.2024
Folge #57 Reha: Was sollte ich über Rehabilitation wissen?
In dieser Folge erklärt Dr.in Monika Mustak-Blagusz, Chefärztin der Pensionsversicherung, Fachärztin für Innere Medizin und Rheumatologie sowie Ärztin für Allgemeinmedizin, welche Formen der Reha es gibt, wie Sie einen Reha-Antrag stellen und wie ein typischer Tag in einer Reha-Einrichtung abläuft.
Häufige Fragen

Rehabilitation ist ein wichtiger Teil der Gesundheitsversorgung. Es geht darum, nach einem Unfall oder einer Krankheit den ursprünglichen Gesundheitszustand wiederherzustellen. Ziel ist es, ein eigenständiges Leben führen zu können und sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren.[7]

Eine medizinische Rehabilitation kann nach der akutmedizinischen Versorgung (z.B. Aufenthalt im Krankenhaus) in Anspruch genommen werden.

Sie müssen zwei Voraussetzungen erfüllen:

  1. Es muss Ihnen so gut gehen, dass Sie die Therapien durchführen können.
  2. Sie brauchen einen bewilligten Antrag.[2]

Sie, als Patientin oder Patient stellen den Antrag. Das ausgefüllte Formular wird entweder von Ihnen persönlich oder über Ihre Ärztin/Ihren Arzt bzw. den Ärzt*innen im Krankenhaus beim jeweiligen Versicherungsträger (Unfall-, Kranken- oder Pensionsversicherung) eingereicht. Welcher Versicherungsträger für Sie zuständig ist, erfahren Sie von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt.[2]

Laden Sie das entsprechende Antragsformular direkt hier herunter: https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.555945&version=1577721104

Das Formular erhalten Sie auch bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
 

Nein, das entscheidet der zuständige Versicherungsträger. Die Dauer hängt immer vom Krankheitsbild ab. Außerdem wird festgelegt, welche Maßnahmen bei der Rehabilitation durchgeführt werden und in welcher Einrichtung die Reha stattfinden soll.

Wenn die Sozialversicherung den Antrag für eine stationäre Rehabilitation genehmigt, wird auch ein Großteil der Kosten übernommen.[2]

Dennoch müssen Sie einen gewissen Betrag zahlen. Wie hoch dieser ist, hängt vom monatlichen Bruttoeinkommen ab.[5] Für 2024 gelten folgende Werte:

Monatliches BruttoeinkommenTägliche Zuzuahlung
Mehr als EUR 1.217,96 bis EUR 1.799,34EUR 9,70
Mehr als EUR 1.799,34 bis EUR 2.380,73EUR 16,62
Mehr als EUR 2.380,73EUR 23,56

Diese Personengruppen müssen keine Zahlung leisten:

  • Personen mit einem monatlichen Einkommen von weniger als EUR 1.217,96 (Wert 2024)
  • Wenn Personen eine Mindestsicherungs- oder Sozialhilfeleistung bekommen
  • Wenn eine besondere soziale Schutzbedürftigkeit besteht (zum Beispiel wenn die Person eine Ausgleichszulage bezieht) 
  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres[3]

Beim stationären Rehabilitationsaufenthalt bleiben Sie während der gesamten Dauer der Reha in einer geeigneten Rehabilitationseinrichtung. Wie lange das ist, hängt vom jeweiligen Krankheitsbild ab.[3]

Bei der ambulanten Rehabilitation wohnen Sie zuhause. Sie kommen für den Zeitraum der Behandlungen tagsüber in eine Rehabilitationseinrichtung[3] und gehen im Anschluss gleich wieder nach Hause.

Der stationäre Rehabilitationsaufenthalt gilt immer als Krankenstand. Bei einer ambulanten Rehabilitation ist das nicht automatisch der Fall. Das muss die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt beurteilen.[3]

Die medizinische Rehabilitation ist eine Pflichtleistung. Sie schließt an einen Krankenhausaufenthalt nach einer Krankheit oder einer Operation an. Das Ziel einer Reha ist, den Erfolg der vorherigen Behandlung zu sichern und den ursprünglichen Gesundheitszustand wiederherzustellen.[2]

Ein Kuraufenthalt dient der Erholung und „der Festigung der Gesundheit“. Ob und wie lange ein Kuraufenthalt nötig ist, entscheidet Ihre Ärztin/Ihr Arzt.[9] Lesen Sie hier genauer nach: Kuraufenthalt | Gesundheitsportal

Zahlen und Daten

Stationäre Rehabilitationsaufenthalte

Im Jahr 2022 gab es in Österreich 149.077 stationäre Aufenthalte in Reha-Einrichtungen.[10]

 

Rehabilitationseinrichtungen in Österreich

In Österreich gibt es aktuell 139 Rehabilitationseinrichtungen, in der Steiermark sind es 21 Einrichtungen (Stand 2024). Hier können Sie sich über die einzelnen Einrichtungen informieren: Einrichtungen | Rehaeinrichtungen | Österreichischer Rehabilitationskompass (goeg.at)

Rat und Hilfe
  • Rehabilitation für Kinder | Gesundheitsportal
    Lesen Sie hier nach, welche Ziele die Rehabilitation für Kinder verfolgt.
  • Rehabilitationsgeld (gesundheitskasse.at)
    Wenn Ihr Pensionsversicherungsträger bei einem Antrag auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension feststellt, dass keine dauerhafte, aber eine mindestens sechs Monate andauernde Invalidität oder Berufsunfähigkeit vorliegt, zahlt die ÖGK während dieser Zeit Rehabilitationsgeld. Das gilt für Personen, die ab dem 01.01.1964 geboren sind. 
  • Allgemeine Infos | Österreichischer Rehabilitationskompass (goeg.at)
    Neben Informationen zu den medizinischen Angeboten finden Sie in diesem elektronischen Verzeichnis auch Antragsformulare zum Downloaden. Außerdem bekommt man einen guten Überblick über alle Rehabilitationseinrichtungen in Österreich. 
     

Hinweis: Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Informationen auf dieser Webseite auf keinen Fall als Ersatz für eine professionelle Beratung oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Expertinnen und Experten (zum Beispiel Ärzt*innen, Apotheker*innen, Ernährungsberater*innen, Psycholog*innen etc.) dienen. “Gesund informiert“ ist eine Webseite des Gesundheitsfonds Steiermark und wird ausschließlich aus öffentlichen Mitteln finanziert. Weitere wichtige Informationen finden Sie hier
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