Patient*innenrechte Welche Rechte und Pflichten habe ich als Patientin oder Patient?
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder der Widerspruch gegen eine Organspende: Die Patient*innenrechte spielen in vielerlei Hinsicht eine große Rolle.
In Österreich sind die Rechte von Patientinnen und Patienten gesetzlich geschützt.[1] Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen sind verpflichtet, die Rechte der Patientinnen und Patienten zu beachten.[2]
In diesem Beitrag werden häufige Fragen zu den Rechten von Patientinnen und Patienten beantwortet. Als gesunde, erwachsene Person erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Sie als Patientin oder Patient haben und wie Sie ihre Ansprüche einfordern können. Wir klären darüber auf, was Sie selbst tun können und Sie erfahren, wo Sie Rat und Hilfe sowie weitere Informationen finden. Mit diesen Informationen können Sie sich selbst ein Bild machen, bevor Sie eine Entscheidung für Ihre Gesundheit treffen!
- Die Patient*innenrechte schützen Patientinnen und Patienten während einer Behandlung und unterstützen dabei, Ansprüche durchzusetzen.[3]
- Die Patient*innenrechte können Sie in der Patientencharta nachlesen.[4]
- Patientinnen und Patienten haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.[5]
- Patientinnen und Patienten können nicht nur während einer Behandlung ihren Willen äußern, sondern auch bereits im Vorhinein. Das geht zum Beispiel mit einer Patientenverfügung.
- In jedem Bundesland gibt es eine Patienten-Anwaltschaft, die Ihnen bei Anliegen zur Seite steht.[1]
- Stellen Sie alle Fragen, die für Sie relevant sind im Arztgespräch. Holen Sie sich eine Zweitmeinung ein, wenn Sie nicht sicher sind.[6]
QUIZ: Testen Sie Ihr Gesundheitswissen!
Patient*innenrechte bieten Schutz und unterstützen Patientinnen und Patienten während einer Behandlung im Krankenhaus, bei einem Arzt oder einer Ärztin oder in einer anderen Gesundheitseinrichtung. Verschiedene Gesetze schützen die Rechte der Patientinnen und Patienten.[3]
Die Rechte bestehen gegenüber Krankenhäusern, Ambulanzen, Rehabilitationszentren, Rettungsdiensten, Apotheken, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Pflegepersonen, Hebammen und Physiotherapeut*innen.[1]
Es gibt einige Hilfestellungen, um Ihre Patient*innenrechte durchzusetzen:
- „Wer fragt, gewinnt“.
Je mehr Sie wissen, desto bewusster können Sie Entscheidungen treffen, insbesondere wenn es um Ihre Gesundheit geht. Stellen Sie alle Fragen, die für Sie relevant sind. So sind Sie gut informiert und können gemeinsam mit der behandelnden Person Entscheidungen treffen.[6]
Drei sehr wichtige Fragen, die Sie stellen können, sind:
- Was habe ich?
a. Schildern Sie, warum Sie heute hier sind und was sie benötigen. Was soll im Gespräch geklärt werden?
- Was kann ich tun?
a. Fragen Sie nach, was Sie selbst für sich tun können.
- Warum soll ich das tun?
a. Klären Sie ab, was die Vor- und Nachteile der Behandlung sind und welche Wirkungen sich ergeben.[11]
Mehr Informationen zum Gespräch mit Ärztinnen und Ärzten und wie Sie sich darauf vorbereiten können, finden Sie hier.
- Holen Sie sich eine zweite Meinung ein!
Jeder Patient und jede Patientin, hat das Recht, sich eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Fragen Sie eine zweite Ärztin oder einen zweiten Arzt, wenn Sie unsicher sind oder mit der Behandlung nicht einverstanden sind.[12]
- (Vermutlichen) Fehlern bei der Behandlung nachgehen!
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn unbegründet von den anerkannten Regeln der Medizin abgewichen wird. Dies betrifft vor allem die Befunderhebung, die Diagnose oder die Therapie. Auch wenn man nicht genug aufgeklärt wurde, kann das als Behandlungsfehler angesehen werden. Sollte ein Behandlungsfehler vorliegen, kann man Schadenersatzansprüche geltend machen. Dies kann auf verschiedene Arten passieren. Mehr dazu lesen Sie hier.[13]
Die Patient*innenrechte gelten unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, Vermögen, Religion und Art oder Ursache der Erkrankung. Es gibt keine Unterschiede zwischen Männern und Frauen.[1]
Weitere Informationen zu den Patient*innenrechten finden Sie hier:
- Patient*innen- und Pflegeombudsschaft Steiermark (Link)
Die Patient*innen- und Pflegeombudschaft ist die richtige Anlaufstelle für Ihre Anliegen und Beschwerden. Sie finden hier die wichtigsten Formulare, Broschüren sowie weitere Kontakte, an die Sie sich wenden können.
Hier erfahren Sie mehr zu den Patient*innenrechten in Österreich und erhalten Erklärungen zu den wichtigsten medizinischen Dokumenten.
Hier finden Sie das Thema Patient*innenrechte kompakt zusammengefasst und jedes einzelne Recht kurz erklärt.
Redaktion: Anja Mandl, BA MA (Bachelor und Master in Gesundheitsmanagement)
Expert*innen (Podcast): Dr.in Michaela Wlattnig, Leitung der PatientInnen- und Pflegeombudsschaft Steiermark
Gastautorin: Julia Nöst, Praktikantin und angehende Bachelor in Gesundheitsmanagement
Ärztliches Review: Dr.in Eva Wolfbauer
Bei der Erstellung dieser Gesundheitsinformation lagen keine Interessenskonflikte der Autor*innen vor.
Die Gefahr, dass Interessen der Expert*innen, die Inhalte beeinflussen, wird verringert, indem Interessenkonflikte strategisch abgefragt und bei Bestehen veröffentlicht werden. Informationen zur Strategie im Umgang mit Interessenskonflikten finden Sie im Methodenpapier.
[1] Allgemeines zu Patientenrechten. Bundesministerium für Finanzen (Hrsg.). 2023, Allgemeines zu Patientenrechtegv.at)
[2] Ihr Patientenhandbuch – Leitfaden für einen sicheren Krankenhausaufenthalt. Österreichische Plattform Patientensicherheit (Hrsg.). 2011, PatientInnenHandbuchSTMK_web.pdf (steiermark.at)
[3] Patientenrechte. Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs (Hrsg.) Patientenrechte - Vollmachten | Gesundheitsportal
[4] Patientencharta & Rechtsgrundlagen. Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs (Hrsg.). 2022. Patientencharta & Rechtsgrundlagen | Gesundheitsportal
[5] Patientenrechte. KAGes Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. (Hrsg.) PatientenrechteKrankenanstalten Gesellschaft m.b.H. (kages.at)
[6] Wer fragt, gewinnt! Stiftung Gesundheitswissen (Hrsg.). 2020. 5 Fragen an den Arzt | Das Arzt-Patienten-Gespräch (stiftung-gesundheitswissen.de)
[7] PatientInnenrechte. PatientInnen- und Pflegeombudschaft Steiermark (Hrsg.). PatientInnenrechte - Patientenvertretung Land Steiermark
[8] Patientenverfügung. Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs (Hrsg.). 2022. Patientenverfügung - Inhalte - Vorlagen | Gesundheitsportal
[9] Vorsorgevollmacht. Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs (Hrsg.). 2022. Vorsorgevollmacht - Inhalte - Muster | Gesundheitsportal
[10] Widerspruch gegen Organspenden. Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs (Hrsg.). 2022. Widerspruch gegen Organspenden | Gesundheitsportal
[11] Mein Ärzt*innen-Gespräch. Gesundheitsfonds Steiermark (Hrsg.) Mein Arztgespräch: Vorbereitung & Fragen - gesund-informiert.at
[12] Bei Zweifeln: Ärztliche Zweitmeinung einholen. Stiftung Gesundheitswissen (Hrsg.). 2022. Ärztliche Zweitmeinung | Stiftung Gesundheitswissen (stiftung-gesundheitswissen.de)
[13] Patientenrecht bei Schadensfällen. Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs (Hrsg.). 2022. Patientenrecht bei Schadensfällen | Gesundheitsportal
[14] Kompetent als Patientin und Patient. Gut informiert entscheiden. Dachverband der österreichischen Sozialversicherungen (Hrsg.). 2021. load (gesundheitskasse.at)
[15] Patientenrechte. Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs (https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitgvat/gesundheitsleistungen/patientenrechte.html)
[16] Allgemeines zu Patientenrechten. Bundesministerium für Finanzen (https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesundheit_und_notfaelle/patientenrechte/Seite.3700200.html)