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Sozialversicherung Österreich Warum bin ich versichert und was bringt es mir?

Die Sozialversicherung in Österreich bietet vielen Menschen Schutz, unabhängig von ihrem Einkommen, Geschlecht oder Alter. Sie ist eine wichtige Leistung in Österreich und wertvoll für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Doch was bringt die Sozialversicherung mir eigentlich persönlich? Welchen Schutz bietet sie? Wer bezahlt die Beiträge? Und bin ich automatisch versichert? 

In diesem Beitrag werden häufige Fragen zur österreichischen Sozialversicherung beantwortet. Sie erfahren, was Sie selbst tun können, um Ihre Sozialversicherung in Anspruch zu nehmen. Wir klären über Vorteile und Nachteile sowie Mythen rund um das Thema auf und Sie erfahren, wo Sie Rat und Hilfe sowie weitere Informationen finden.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Die Sozialversicherung in Österreich ist eine Pflichtversicherung. Das heißt Sie sind - bei bestimmten Voraussetzungen - per Gesetz versichert. 
  • Die Sozialversicherung umfasst die drei Bereiche Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pensionsversicherung.
  • Für die einzelnen Versicherungs-Bereiche sind unterschiedliche Träger zuständig. In Österreich gibt es insgesamt 5 Sozialversicherungs-Träger.
  • Es ist abhängig von Ihrem Beruf, bei welchem Sozialversicherungs-Träger Sie versichert sind. 
  • Die Krankenversicherung bietet Ihnen Schutz im Krankheitsfall und übernimmt auch Leistungen für gesunde Personen.
  • Mit der e-Card kann Ihr Versicherungsschutz und Ihr Anspruch auf Leistungen festgestellt werden.
  • Welchen Beitrag Sie für die Sozialversicherung zahlen müssen, wird nach Ihrem Einkommen errechnet.
19.08.2022
Folge #25 Krankenversicherung : Welchen Schutz bietet sie mir? 
Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum der Besuch beim Arzt oder bei der Ärztin in Österreich eigentlich „gratis“ ist? Die Krankenversicherung sorgt dafür, dass nahezu alle Menschen in Österreich im Krankheitsfall geschützt sind und die gleiche Gesundheits-Versorgung bekommen. Gäste: Andreas Huss und Josef Harb, Österreichische Gesundheitskasse
Häufige Fragen

Die Sozialversicherung ist in folgende drei Bereiche gegliedert:  

  • Krankenversicherung
  • Pensionsversicherung 
  • Unfallversicherung 
     
  • Im weiteren Sinne gehört auch die Arbeitslosenversicherung dazu. Diese wird aber vom Arbeitsmarktservice (AMS) durchgeführt und nicht von der Sozialversicherung. 

Die Sozialversicherung ist in Österreich eine Pflichtversicherung und gesetzlich geregelt. Beim Zutreffen bestimmter Voraussetzungen sind Sie automatisch versichert. Sie selbst müssen keinen Antrag stellen, damit sie die Sozialversicherung erhalten. 

Für die einzelnen Versicherungs-Bereiche sind unterschiedliche Träger zuständig. Seit Jänner 2020 gibt es in Österreich nur mehr fünf Sozialversicherungs-Träger. Sie sind unter dem Dachverband der Sozialversicherungsträger zusammengefasst. 

  • Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
  • Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
  • Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA)
  • Versicherungsanstalt öffentlicher Bedienstete, Eisenbahn und Bergbau (BVAEB)
  • Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS)

Im Video von explainity® wird die österreichische Sozialversicherung sehr einfach erklärt:

Ja, wenn Sie die Voraussetzungen der Pflichtversicherung erfüllen sind Sie automatisch versichert

Eine wichtige Voraussetzung ist, dass Sie erwerbstätig sind. Also einer Arbeit nachgehen, für die Sie einen Lohn (="Entgelt") erhalten. Dieses Entgelt muss über der sogenannten "Geringfügigkeitsgrenze" liegen. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt im Jahr 2022 bei EUR 485,85.- monatlich.

Wenn Sie weniger verdienen, sind Sie nur unfallversichert. Das heißt, Sie erhalten Leistungen nur bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit. Im Krankheitsfall haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen aus der Sozialversicherung. 

Sie können aber eine freiwillige Selbstversicherung abschließen, wenn Sie die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung nicht erfüllen. Unter anderem können Studierende und geringfügig Beschäftigte dadurch einen Versicherungsschutz erhalten. Nähere Informationen zur den verschiedenen Arten der Selbstversicherungen finden Sie hier.

Wo Sie versichert sind, ist abhängig von Ihrem Beruf. 
 
Arbeiter*innen und Angestellte in einem Dienstverhältnis sind zum Großteil bei drei Sozialversicherungs-Trägern versichert: 

  • Die Krankenversicherung übernimmt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). 
  • Die Unfallversicherung übernimmt die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA).
  • Die Pensionsversicherung übernimmt die Pensionsversicherungsanstalt (PVA).

 

Es gibt aber ein paar Ausnahmen: 

1. Die selbstständigen Erwerbstätigen sowie Bäuerinnen und Bauern sind bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) versichert. Selbstständig Erwerbstätige beziehungsweise Unternehmer*innen haben kein Dienstverhältnis und arbeiten auf selbstständiger Basis. Die Sozialversicherung der Selbstständigen umfasst alle drei Bereiche, also die Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pensionsversicherung. 

2. Öffentlich Bedienstete, Eisenbahner*innen und Arbeitnehmer*innen im Bergbau sind bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bedienstete, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) versichert. Auch diese Versicherung deckt alle drei Bereiche ab. 

3. Kinder, Schüler*innen und Studierende sind bei Ihren Eltern mitversichert. Die Versicherungszugehörigkeit ist abhängig vom Beruf der Eltern. Nur die Unfallversicherung wird bei dieser Gruppe immer von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) übernommen. 

Die Krankenversicherung bietet Ihnen Schutz im Krankheitsfall und übernimmt auch Leistungen für gesunde Personen.

Wenn Sie krank sind, können Sie zum Arzt*zur Ärztin gehen und erhalten die für Sie passende Hilfe. Gegen einen geringen Kostenbeitrag (=Rezeptgebühr) bekommen Sie die nötigen Medikamente in der Apotheke.

Darüber hinaus bietet Ihnen die Krankenversicherung auch Maßnahmen zur Förderung Ihrer Gesundheit, wie zum Beispiel Workshops zur gesunden Ernährung. Weitere Informationen zu den Angeboten finden Sie hier.

Wenn Sie aufgrund einer Krankheit für längere Zeit im Krankenstand sind und nicht arbeiten gehen können, erhalten Sie durch Ihre Krankenversicherung auch Krankengeld.

Einen Überblick über alle Leistungen der Krankenversicherung finden Sie hier.

Die e-Card ist der Schlüssel zu medizinischen Leistungen. Sie bestätigt Ihren Krankenversicherungs-Schutz. Sie können damit medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Bringen Sie die e-Card daher zu jedem Besuch bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin mit.

Die e-Card enthält Ihre persönliche Sozialversicherungs-Nummer. Diese dient zu Ihrer eindeutigen Identifizierung.

Auf der Rückseite der e-Card befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Mit dieser erhalten Sie in den meisten europäischen Ländern medizinische Leistungen.

Weitere Informationen zur e-Card finden Sie hier.

Die Unfallversicherung bietet Ihnen Schutz bei Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten. Im Falle eines Unfalles oder einer Berufskrankheit sorgt Sie für eine entsprechende Unfall-Heilbehandlung und unterstützt die Rehabilitation. Mit diesen Leistungen soll Ihre Gesundheit und Ihre Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden. Es gibt weiters viele Angebote zur Prävention, um Unfälle und Berufskrankheiten bei der Arbeit zu vermeiden.

Die Unfallversicherung schützt auch Kindergarten-Kinder (nur im letzten Kindergartenjahr vor der Schulpflicht), Schüler*innen und Studenten während der Ausbildung. Sie sind unfallversichert. 

Einen guten Überblick über alle Leistungen der Unfallversicherung bekommen Sie hier.

Die Pensionsversicherung ist zuständig für Pensions-Zahlungen. Diese sichern im Alter annähernd Ihren gewohnten Lebens-Standard. Damit Sie eine Pension bekommen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Erwerbsunfähigkeit ist zum Beispiel eine Voraussetzung. Um eine Pension beziehen zu können, brauchen Sie auch eine Mindestanzahl an Versicherungs-Monaten. 

Wenn sie als Pensionist*in später einmal krank und dadurch körperlich oder geistig eingeschränkt sind, haben Sie Anspruch auf Pflegegeld.

Die Pensionsversicherung leistet aber auch vorbeugende Maßnahmen, um Sie zum Beispiel vor einer möglichen Arbeitsunfähigkeit zu schützen. Dazu zählen etwa Kur-Aufenthalte.

Die Sozialversicherungs-Beiträge der Menschen, die derzeit erwerbstätig sind, finanzieren die aktuellen Pensionen. Das heißt, alle Personen die arbeiten, geben einen Teil Ihres Geldes an die Pensionistinnen und Pensionisten ab. 

Einen Überblick über alle Leistungen der Pensionsversicherung bekommen Sie hier.

Wie viel Sozialversicherungs-Beiträge Sie zahlen müssen, ist abhängig von Ihrem Einkommen.  

Ihr Sozialversicherungs-Beitrag beinhaltet:

  • Krankenversicherung
  • Pensionsversicherung
  • Unfallversicherung (bezahlt nur der Dienstgeber)
  • Arbeitslosenversicherung
  • Sonstige Umlagen und Beiträge

Monatlich wird ungefähr ein Fünftel von Ihrem Brutto-Lohn beziehungsweise Brutto-Gehalt abgezogen und als Sozialversicherungs-Beitrag verwendet. 

Personen, die besser verdienen, finanzieren einen Teil der Leistungen für Menschen mit geringerem Einkommen. Dieser solidarische Aspekt ermöglicht eine gleiche Gesundheits-Versorgung für alle. Die Leistungen der Sozialversicherung bekommen Sie unabhängig von der Höhe Ihrer Sozialversicherungs-Beiträge und Ihrem Gesundheits-Risiko.

Ihre Sozialversicherungs-Beiträge werden nicht angespart. Die Beiträge werden direkt für die Bezahlung von Leistungen von anderen Versicherten verwendet. Das wird als "Umlageverfahren" bezeichnet. 

Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Ärztinnen und Ärzte, die einen Vertrag mit dem jeweiligen Krankenversicherungs-Träger haben. 

Es gibt aber Ärztinnen und Ärzte, die keinen Vertrag, zum Beispiel mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) haben. Das sind dann Wahlärztinnen und Wahlärzte. Sie dürfen die Höhe Ihrer Honorare (=Rechnung) selbst bestimmen. Die Behandlung bei einem Wahlarzt oder einer Wahlärztin müssen Sie zunächst selbst bezahlen. Danach wird Ihnen ein Teil der Kosten von der Krankenversicherung zurück erstattet. 

Es gibt auch Ärztinnen und Ärzte, bei denen Sie kein Recht auf eine Kosten-Rückerstattung haben. Das sind Privatärzte und Privatärztinnen

Über Ihren Sozialversicherungs-Träger können Sie die Rechnungen für Wahlärzt*innen oder Therapeut*innen einreichen. Sie können dafür entweder die Online-Serviceportale der jeweiligen Sozialversicherungs-Träger nützen oder die Rechnung per Post schicken.  

In den meisten Fällen benötigen Sie dafür:

  • Die bezahlte Honorarnote mit Angaben zu den erbrachten Leistungen, Ihren persönlichen Daten und einem Stempel des Arztes oder der Ärztin 
  • Einen Zahlungsnachweis 

 

Rechnung einreichen:  

Informationen für die Österreichische Gesundheitskasse finden Sie hier
Informationen für die Versicherungsanstalt öffentlich Bedienstete, Eisenbahnen und Bergbau finden Sie hier
Informationen für die Sozialversicherung der Selbstständigen finden Sie hier

Sehen Sie sich dazu auch das Erklärvideo der ÖGK an:

Wenn Sie nicht versichert sind, kann der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin eine medizinische Versorgung bei Ihnen ablehnen. Dies gilt aber nur, wenn kein dringender Bedarf für eine Behandlung besteht. Im Notfall sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, Ihnen zu helfen.  

Was kann ich selbst tun

Online Service-Portal

  • Nutzen Sie das Online Service-Portal Ihres Sozialversicherungs-Trägers. Damit erledigen Sie Ihre Angelegenheiten sicher und bequem online. 

e-Card

  • Wenn Sie keine e-Card besitzen oder Ihre e-Card beim Arzt oder bei der Ärztin nicht akzeptiert wird, setzen Sie sich mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung. Das ist entweder die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) oder die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB). 

Selbstversicherung

  • Die Österreichische Gesundheitskasse bietet Ihnen die Möglichkeit, sich freiwillig in der Kranken- und Pensionsversicherung zu versichern. Diese kostet im Jahr 2022 monatlich EUR 68,59.-. Nähere Informationen finden Sie hier.
Vorteile und Nachteile

Vorteile der Sozialversicherung 

  • Sofortiger Versicherungsschutz, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. 
  • Keine Risiko-Auslese  – Ihr individuelles Gesundheits-Risiko hat keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz sowie auf die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags. 
  • Solidaritätsprinzip  – Es gibt die gleiche Leistung für alle, egal ob jemand besser oder weniger gut verdient. 
  • Nicht gewinnorientiert  – Die Österreichische Sozialversicherung verfolgt soziale und nicht wirtschaftliche Ziele. 
  • Kostenlose Mitversicherung fast aller Angehörigen in der Krankenversicherung.
  • Versicherungsschutz im Ausland durch die Europäische Krankenversicherungskarte.  

Nachteile der Sozialversicherung

  • Gesetzlich festgelegt - Ich kann mir nicht aussuchen, ob ich versichert sein möchte oder nicht. 
  • Sozialversicherungs-Träger kann nicht selbst ausgesucht werden. 
  • Man hat keinen Einfluss auf die Sozialversicherungs-Beiträge
  • Keine individuelle Gestaltung des Versicherungsschutzes möglich. 
Mythen

Sozialversicherung: Fakt oder Mythos?

 

Mythos 1: Die Krankenversicherung deckt keine Leistungen im Ausland.  

Das ist falsch! Auf der Rückseite Ihrer e-Card befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte. Damit können Sie ärztliche Leistungen bei Aufenthalten in EU-Mitgliedsstaaten, in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz in Anspruch nehmen. Achten Sie darauf, dass die Rückseite Ihrer e-Card nicht nur mit Sternen befüllt ist. Ist dies der Fall, müssen Sie vor Reisebeginn eine Ersatz-Bescheinigung bei Ihrem Krankenversicherungs-Träger beantragen. 

Nähere Informationen zur Europäischen Krankenversicherungskarte können Sie hier nachlesen

 

Mythos 2: Kinder sind nur bis zu ihrem 18. Geburtstag mitversichert.  

Das ist falsch! Ab dem 18. Geburtstag kann die Mitversicherung bestehen bleiben, es braucht dafür aber bestimmte Voraussetzungen. Für die Krankenversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse gelten folgende Voraussetzungen:

  • Bezug von Familienbeihilfe: dadurch verlängert sich die Mitversicherung automatisch. 
  • Anerkannte Schul- oder Berufsausbildung: dadurch können Sie Ihr Kind bis zum 27. Lebensjahr mitversichern. 
  • Erwerbslosigkeit Ihres Kindes: dadurch bleibt die Mitversicherung für maximal 24 Monate ab dem 18. Geburtstag bestehen.  
  • Erwerbsunfähigkeit Ihres Kindes.

Genauere Informationen zur Mitversicherung finden Sie bei den jeweiligen Sozialversicherungs-Trägern:

Österreichische Gesundheitskasse

Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau  

Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen

Rat und Hilfe

Sozialversicherungsträger in Österreich

 

 

Ihre Anfragen, Anträge und Formulare richten Sie am besten direkt an den für Sie zuständigen Sozialversicherungs-Träger:
 

  • Österreichische Gesundheitskasse 
    Ihre Sozialversicherungs-Angelegenheiten können Sie rund um die Uhr über das Serviceportal Meine ÖGK erledigen. Für die Benützung von Meine ÖGK benötigen Sie entweder eine Handy-Signatur, eine Bürgerkarte oder eine ID-Austria. Sie erreichen die Österreichische Gesundheitskasse auch telefonisch unter der Nummer +43 5 0766-15 von Montag bis Freitag von 07:00 – 17:00 Uhr. Es steht auch eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. 
     
  • Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA)
    Die Kunden-Dienststelle Steiermark steht Ihnen unter der Telefon-Nummer +43 5 93 93-33000 zur Verfügung. Sie können auch nach vorheriger Terminvereinbarung, einen persönlichen Termin in der Kunden-Dienststelle wahrnehmen. Ihre E-Mail-Nachrichten richten Sie bitte an [email protected].
     
  • Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
    In der BVAEB-Kunden-Servicestellen in der Steiermark können Sie persönliche Anliegen vorbringen, wie etwa das Einreichen von Anträgen. Die Ansprechpersonen für die jeweiligen Bereiche können Sie online einsehen. Die Landesstelle ist unter der Telefon-Nummer +43 5 0405-25700 erreichbar. 
     
  • Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
    Die telefonischen Auskunfts- und Beratungszeiten unter der Nummer +43 5 03 03 sind
    Montag bis Mittwoch von 7:00 bis 15:30 Uhr
    Donnerstag von 7:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag von 7:00 bis 15:00 Uhr erreichbar.

    Einen persönlichen Termin in der Landesstelle Steiermark können Sie unter der Telefon-Nummer +43 5 03 03-34170 ausmachen. 
     
  • Selbstversicherung der Selbstständigen (SVS)
    Die Mitarbeiter*innen stehen Ihnen unter der Telefon-Nummer +43 50 808 808 für Fragen zur Verfügung. Ihre Anliegen können Sie online über svsGo erledigen. Auf der Webseite finden Sie nähere Informationen zu Ihren Anliegen und der weiteren Vorgehensweise. 
Gute Informationen in anderen Sprachen

Informationen zur österreichischen Sozialversicherung in englischer Sprache gibt es hier: Austrian social security (english information)

Hinweis: Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Informationen auf dieser Webseite auf keinen Fall als Ersatz für eine professionelle Beratung oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Expertinnen und Experten (zum Beispiel Ärzt*innen, Apotheker*innen, Ernährungsberater*innen, Psycholog*innen etc.) dienen. “Gesund informiert“ ist eine Webseite des Gesundheitsfonds Steiermark und wird ausschließlich aus öffentlichen Mitteln finanziert. Weitere wichtige Informationen finden Sie hier
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