ELGA Was kann die elektronische Gesundheitsakte?
ELGA steht als Abkürzung für die elektronische Gesundheitsakte. Spätestens seit der Einführung des „Grünen Pass“ ist ELGA vielen Steirerinnen und Steirern wieder stärker ins Bewusstsein gerückt. Aber was kann ELGA eigentlich noch alles? Was hat mein Hausarzt oder meine Hausärztin davon und sind meine Daten dort sicher?
In diesem Beitrag beantworten wir häufige Fragen zum Thema ELGA. Sie erfahren, was Sie selbst tun können, um die elektronische Gesundheitsakte sicher zu nutzen. Wir klären über Vorteile und Nachteile sowie Mythen rund um das Thema auf und Sie erfahren, wo Sie Rat und Hilfe sowie weitere Informationen finden.
- ELGA steht als Abkürzung für die elektronische Gesundheitsakte.
- ELGA ermöglicht Ihnen und Ihren behandelnden Ärzt*innen, Spitälern, Pflegeeinrichtungen und Apotheken den Zugang zu wichtigen Gesundheitsdaten.
- Sie können Ihre Daten jederzeit über das ELGA-Portal abrufen. Das sind derzeit e-Befunde und die Medikations-Liste.
- Der e-Impfpass ist unabhängig von ELGA und kann auch elektronisch über das öffentliche Gesundheitsportal abgerufen werden. Auch wenn Sie sich von ELGA abgemeldet haben.
- Im Gesetz ist klar geregelt, wer auf ELGA-Gesundheitsdaten zugreifen darf.
- Für ELGA gilt das Datenschutzgesetz. Im ELGA-Gesetz gibt es zusätzliche Regelungen zum Schutz Ihrer Daten.
- Die Teilnahme an ELGA ist freiwillig.
QUIZ: Testen Sie Ihr Gesundheitswissen!
ELGA ist die Abkürzung für die „elektronische Gesundheitsakte“. ELGA ist ein digitales Informations-System, das Gesundheitsdaten aus verschiedenen Stellen des Gesundheitssystems zusammenführt. In Ihrer ELGA finden Sie zum Beispiel Ihre Befunde, eine Medikamenten-Liste und Entlassungsbriefe. ELGA soll die Zusammenarbeit zwischen stationären Einrichtungen (zum Beispiel Krankenhäusern) und dem niedergelassenen Bereich (zum Beispiel Hausärztinnen und Hausärzten) stärken. Ein wichtiges Ziel ist die Verbesserung der Sicherheit von Patientinnen und Patienten.
Das können Sie mit der elektronischen Gesundheitsakte tun
Sie können über ELGA jeden Tag und rund um die Uhr auf Ihre Befunde, Entlassungsbriefe und Medikamenten-Liste zugreifen und Ihre Gesundheitsdaten selbst verwalten. Im ELGA-Portal haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können Ihre Gesundheitsdaten einsehen, auf dem Computer speichern oder ausdrucken.
- Das Protokoll zeigt Ihnen, wer auf Ihre ELGA zugegriffen hat.
- Sie sehen, wer gerade Zugriff auf Ihre ELGA-Gesundheitsdaten hat.
- Sie können e-Befunde oder die e-Medikamenten-Liste sperren oder entsperren.
- Sie können die Zugriffs-Berechtigungen für Ihre eigene ELGA verlängern oder verkürzen.
- Sie können einzelne Gesundheitsdienste-Anbieter*innen (zum Beispiel einen Arzt oder eine Ärztin) vom Zugriff auf Ihre ELGA ausschließen.
Vorteile von ELGA
- ELGA übernimmt die Dokumentation Ihrer persönlichen Gesundheitsdaten. Das heißt, Sie müssen Ihre Befunde oder Entlassungsbriefe nicht mehr selbst zur Ärztin oder zum Arzt mitbringen und brauchen sich die Namen einzelner Medikamente sowie deren Dosierungen nicht zu merken.
- Über das ELGA-Portal können Sie Ihre Gesundheitsdaten unabhängig von Zeit und Ort abrufen, speichern oder ausdrucken.
- Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt kann Ihre Gesundheitsdaten abrufen. Diese sind eine wichtige Grundlage für die Diagnose und weitere Therapie.
- Unnötige Mehrfach-Untersuchungen können vermieden werden.
Nachteile von ELGA
- Gesundheitsdaten wurden in ELGA nicht rückwirkend erfasst. Das heißt, dass Ihre Gesundheitsdaten erst ab dem Zeitpunkt der Einführung von ELGA verfügbar sind.
Wahr oder falsch?
Mythos 1: Meine Daten sind bei ELGA nicht ausreichend geschützt.
Das stimmt nicht! Für ELGA gilt das Datenschutzgesetz. Zusätzlich gibt es im ELGA-Gesetz weitere Bestimmungen zur Verwendung von elektronischen Gesundheitsdaten. Nur berechtige Personen und Gesundheitsdienste-Anbieter*innen dürfen auf Ihre ELGA-Gesundheitsdaten zugreifen. Auch Ärztinnen und Ärzte müssen sich für den Zugriff auf ELGA-Gesundheitsdaten „ausweisen“.
Mythos 2: Wenn ich mich von ELGA abmelde, bin ich auch automatisch vom e-Impfpass abgemeldet.
Nein! Jede Person mit einer österreichischen Sozialversicherungs-Nummer hat auch einen elektronischen Impfpass. Eine Abmeldung vom e-Impfpass ist nicht möglich. Eine Abmeldung von ELGA bewirkt keine Abmeldung vom e-Impfpass.
Mythos 3: Mit ELGA kann mir mein Hausarzt oder meine Hausärztin ein Medikament verschreiben, ohne dass ich in die Ordination kommen muss.
Richtig! Wenn Sie an ELGA teilnehmen und Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt die ELGA-Funktion „e-Medikation“ nutzt, ist eine Verschreibung über die e-Medikation möglich. Hier finden Sie ein Erklärvideo zum e-Rezept.
Mythos 4: Meine Gesundheitsdaten können gegen mich verwendet werden, wenn ich zum Beispiel einen neuen Job suche oder eine Versicherung abschließe.
Nein, das stimmt nicht! Im ELGA-Gesetz ist klar geregelt, wer auf Ihre ELGA zugreifen darf und wer nicht. Betriebe oder Betriebsärzt*innen haben keinen Zugriff auf Ihre Gesundheitsdaten. Auch Ärztinnen und Ärzte, die Untersuchungen für private Versicherungen durchführen, sind vom Zugriff ausgeschlossen. Mehr Informationen zum Datenschutz bei ELGA finden Sie hier.
ELGA Service-Angebote
ELGA-Portal
Sie können sich im ELGA-Portal anmelden und finden Informationen zum e-Impfpass und zum Grünen Pass.
ELGA-Erklärvideo
Im Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs finden Sie Erklärvideos zu verschiedenen Teilbereichen von ELGA. Zum Beispiel zur e-Medikation oder zum e-Befund. Videos ansehen
ELGA-Serviceline
Wenn Sie Fragen zu ELGA haben, können Sie auch bei der ELGA-Serviceline +43 50 124 4411 anrufen. Diese ist Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr erreichbar.
ELGA-Ombudsstelle
Die ELGA-Ombudsstelle für die Steiermark befindet sich in der Friedrichgasse 9 in Graz. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen Sie bei der Verwendung Ihrer ELGA. Die ELGA-Ombudsstelle hat für Sie Montags von 8:00 bis 15:00 Uhr und Dienstag bis Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr geöffnet. Weitere Infos
Auf der ELGA-Webseite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur elektronischen Gesundheitsakte.
Hier finden Sie Informationen zu ELGA und Kontakte zu den ELGA-Ombudsstellen in den Bundesländern.
Die Grafik bietet eine Überblick darüber, was die e-medikation bringt, wie sie funktioniert und wie Sie zu Ihrer persönlichen Medikations-Liste kommen.
Redaktion: Bianca Heppner, MPH (Master in Public Health) oder
Anja Mandl, BA MA (Bachelor und Master in Gesundheitsmanagement)
Expert*innen (Podcast): Bernadette Matiz, MAS
Ärztliches Review: Dr.in Eva Wolfbauer
Bei der Erstellung dieser Gesundheitsinformation lagen keine Interessenskonflikte der Autor*innen vor.
Die Gefahr, dass Interessen der Expert*innen, die Inhalte beeinflussen, wird verringert, indem Interessenkonflikte strategisch abgefragt und bei Bestehen veröffentlicht werden. Informationen zur Strategie im Umgang mit Interessenskonflikten finden Sie im Methodenpapier.
Quellen:
Die elektronische Gesundheitsakte (ELGA):
GESUNDheit.gv.at – Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs, ELGA - die elektronische Gesundheitsakte | Gesundheitsportal
ELGA – Meine elektronische Gesundheitsakte:
ELGA GmbH, Startseite - ELGA