Lebensmittel-Kennzeichnung Was verrät sie über ein Produkt?
Lieber das Sonnenbrot oder das Gute-Laune-Brot kaufen? Was wirklich in einem Lebensmittel steckt, ist nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. Oft hält der Name eines Produkts nicht, was er verspricht. Um zu beurteilen, ob ein Lebensmittel gesund ist oder nicht, hilft die Lebensmittel-Kennzeichnung auf der Verpackung.
In diesem Beitrag werden häufige Fragen zum Thema Lebensmittel-Kennzeichnung beantwortet. Sie erfahren, was Sie selbst tun können, um zu entscheiden, ob Sie ein bestimmtes Lebensmittel kaufen sollten oder lieber nicht. Wir klären über Lebensmittel-Mythen auf und Sie erfahren, wo Sie Rat und Hilfe sowie weitere Informationen finden.
- Hersteller*innen von Lebensmitteln müssen bestimmte, verpflichtende Informationen zu einem Produkt mitteilen.
- Sachbezeichnung, Zutatenliste und Nährwert-Tabelle sind auf jeder Lebensmittel-Verpackung zu finden.
- Die Sachbezeichnung muss klar zeigen, um welches Produkt es sich handelt (zum Beispiel: Dinkel-Müsli-Kekse mit Haferflocken und Früchten).
- Die Zutatenliste zählt auf, was genau im Produkt enthalten ist und in welcher Menge.
- Die Zutat, von der am meisten enthalten ist, muss an erster Stelle der Zutatenliste stehen.
- Auch Zusatzstoffe und Allergene müssen angegeben werden.
- Die Nährwert-Kennzeichnung muss zumindest sieben Angaben beinhalten: Energiegehalt, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß, Salz.
- Um das Lebensmittel richtig zu beurteilen, sollten Sie sich an die Angaben „pro 100 g“ oder „pro 100 ml“ halten.
- Auch wenn das Wort „Zucker“ nicht in einer Zutatenliste auftaucht, können in einem Lebensmittel trotzdem viele zuckerartige Verbindungen enthalten sein.
- Der Ampelrechner der Arbeiterkammer hilft Ihnen, die Nährwerte auf der Produkt-Verpackung zu beurteilen.
QUIZ: Testen Sie Ihr Gesundheitswissen!
Die Sachbezeichnung hilft Ihnen, ein Lebensmittel besser einzuschätzen. Die Sachbezeichnung ist nicht (immer) der Name des Produkts. Es gibt auch „Phantasie-Namen“. Herstellerinnen und Hersteller verwenden solche Namen, um das Produkt besser zu bewerben. Mit der Sachbezeichnung hingegen sollen Sie als Verbraucherin und Verbraucher klar erkennen können, um welches Produkt es sich handelt.
Zum Beispiel: Sie kaufen „Gute-Laune-Kekse“. Das ist der ausgedachte Produktname. Die Sachbezeichnung lautet: „Dinkel-Müsli-Kekse mit Hafervollkornflocken und Früchten“.
Viele Sachbezeichnungen von Produkten sind im Österreichischen Lebensmittelbuch geregelt. Hier ist zum Beispiel festgeschrieben, wie eine Wurst mit der Sachbezeichnung „Extrawurst“ zusammengesetzt sein muss. Oder wie viel Prozent Kalbsleber eine Leberstreichwurst mit der Sachbezeichnung „Kalbsleberstreichwurst“ unbedingt enthalten muss.
Wenn es ein Produkt ist, das neu auf den Markt kommt, muss der*die Hersteller*in eine Sachbezeichnung wählen, die bestmöglich beschreibt, um welches Nahrungsmittel es sich handelt.
Beispiel Produkt 1
Phantasie-Name (freiwillig) | Sachbezeichnung (verpflichtend) | Was erkennen wir daraus? |
---|---|---|
Gute-Laune-Kekse | Dinkel-Müsli-Kekse mit Hafervollkornflocken und Früchten | Beim Produkt handelt es sich um Kekse, die Vollkornflocken und Früchte beinhalten. |
Beispiel Produkt 2
Phantasie-Name (freiwillig) | Sachbezeichnung (verpflichtend) | Was erkennen wir daraus? |
---|---|---|
Grüner Superstar-Smoothie | Zubereitung aus Früchten, Blattgemüse und Fruchtsaft, pasteurisiert | Das Produkt enthält nicht nur Gemüse (was man beim Namen „grüner Smoothie“ vermuten könnte), sondern auch Früchte und Fruchtsaft. |
Beispiel Produkt 3
Phantasie-Name (freiwillig) | Sachbezeichnung (verpflichtend) | Was erkennen wir daraus? |
---|---|---|
Trixi-Hörnchen | Hefeteiggebäck mit Milch- und Karamell-Füllung | Das Gebäck enthält auch Milch und Karamell. |
Vor dem Kauf Angaben auf der Verpackung anschauen
Schauen Sie sich die Angaben auf der Lebensmittel-Kennzeichnung an, vergleichen Sie und entscheiden Sie sich dann für oder gegen ein Produkt!
Ein Tipp: Bei neuen Produkten sollten Sie zu Hause in Ruhe die Informationen auf der Verpackung anschauen und die Lebensmittel-Kennzeichnung lesen. Danach entscheiden Sie, ob Sie das Produkt auch weiterhin kaufen möchten oder ob Sie sich um eine gesündere Alternative umschauen.
Ein Beispiel
Sie haben Lust auf ein Trink-Joghurt und gehen zum Kühlregal im Supermarkt. Dort finden Sie zahlreiche Produkte, die Sie nicht kennen. Alle Produkte schauen sehr verlockend aus und kosten fast gleich viel.
Wie entscheiden Sie sich jetzt?
- Möglichkeit: Sie entscheiden aus dem Bauch heraus, und nehmen den Trink-Joghurt, der Ihnen optisch und vom Namen her, am besten gefällt.
- Möglichkeit: Sie nutzen die Lebensmittel-Kennzeichnung auf den Verpackungen und vergleichen die Angaben. Sie entscheiden sich für den Trink-Joghurt mit weniger Zucker.
Lebensmittel-Mythen: Was stimmt und was nicht?
Mythos 1: Wenn Zucker nicht in der Zutatenliste steht, ist auch kein Zucker drin.
Falsch! Auch wenn das Wort „Zucker“ nicht in einer Zutatenliste auftaucht, können in einem Lebensmittel trotzdem viele zuckerartige Verbindungen enthalten sein. Dazu zählen:
- Saccharose (Haushalts-, Rohr- oder Rüben-Zucker)
- Glukose oder Dextrose (Traubenzucker)
- Fruktose (Fruchtzucker)
- Laktose (Milchzucker)
- Invertzucker (Mischung aus Glukose und Fruktose)
- Maltose (Stärkezucker)
Weitere „süßende“ Zutaten sind:
- Dicksäfte (zum Beispiel Agaven-, Apfel-, Birnen-Dicksaft)
- Saft-Konzentrate (zum Beispiel Traubensaft-Konzentrat)
- Honig
- Isomaltulose
- Karamell und Sirupe (zum Beispiel Glucose-Sirup, Fructose-Sirup, Karamellzucker-Sirup, Reissirup, Ahornsirup)
Auch die Bezeichnung „Süße nur aus Früchten“ bedeutet nicht, dass das Produkt keinen Zucker enthält.
Mythos 2: Bio-Produkte enthalten keine Zusatzstoffe.
Das stimmt nicht unbedingt. Die EU-Öko-Verordnung schränkt aber die Verwendung von Lebensmittel-Zusatzstoffen für Bio-Lebensmittel deutlich ein. So sind zum Beispiel Farbstoffe, Süßstoffe, Stabilisatoren und Geschmacks-Verstärker vollständig verboten. Darüber hinaus sind Zusatzstoffe in Bio-Produkten nur erlaubt, wenn die Lebensmittel ohne die betreffenden Stoffe nicht hergestellt oder haltbar gemacht werden können. 53 Zusatzstoffe sind für Bio-Lebensmittel erlaubt. Welche das sind, können Sie hier nachlesen.
Mythos 3: Der Hinweis „ohne Farbstoffe“ bedeutet, dass ein Produkt nicht gefärbt ist.
Das stimmt nicht ganz. Die Kennzeichnung „ohne Farbstoffe“ bedeutet, dass das Produkt ohne Zusatz von Lebensmittel-rechtlich zugelassenen Farbstoffen hergestellt wurde. Es heißt nicht, dass das Lebensmittel keine färbenden Lebensmittel wie Tomaten- oder Paprika-Pulver, Safran, Rote Bete-Saft oder Spinatsaft enthalten darf. Färbende Lebensmittel sind keine Farbstoffe und somit keine Zusatzstoffe.
Diese Tools helfen bei der Beurteilung von Lebensmitteln
- Ampelrechner
Der Ampelrechner der Arbeiterkammer zeigt an, wie Sie die Nährwerte auf der Produkt-Verpackung beurteilen können und wie oft ein bestimmtes Lebensmittel gegessen werden sollte. Einfach die Werte auf der Verpackung eingeben!
- Zusatzstoffe-Online
In der Datenbank für Lebensmittel-Zusatzstoffe finden Sie eine Liste aller zugelassenen Zusatzstoffe sowie eine Einstufung, ob diese gesundheitlich bedenklich sind. Sie können auch gezielt nach Zusatzstoffen suchen, indem Sie Name, E-Nummer oder Funktions-Klasse eingeben.
Allergene können bei Menschen mit Allergien oder Unverträglichkeiten zu Beschwerden führen. Nach der EU-Lebensmittelverordnung gibt es 14 Allergene, deren Vorkommen etwa in Speisekarten von Restaurants aufgeführt werden muss. Auf MeinMed.at finden Sie einen Überblick.
Neuerungen in der Herstellung erfordern eine möglichst genaue Angabe der Inhaltsstoffe von Nahrungsmitteln. Auch der Anstieg von Allergien und Lebensmittel-Unverträglichkeiten macht eine zusätzliche Information für Betroffene notwendig. Die Lebensmittel-Informationsverordnung der EU regelt im Detail, was bei Lebensmittel-Verpackungen am Etikett stehen muss. Lesen Sie mehr zu den konkreten Kennzeichnungs-Vorgaben in der Broschüre der Arbeiterkammer.
Die Fach- und Koordinationsstelle Ernährung beim Gesundheitsfonds Steiermark hat das Ziel, mit Ernährung und Bewegung die Gesundheit der Steirer*innen zu verbessern. Auf der Webseite finden Sie unabhängige Informationen zum Thema Ernährung sowie Empfehlungen für Kinder, Jugendliche, Menschen im Berufsleben und Senior*innen.
Fragen und Antworten zu den Angaben auf der Verpackung beantwortet auch die Initiative "Land schafft Leben".
Redaktion: Bianca Heppner, MPH (Master in Public Health) und Anja Mandl, BA MA (Bachelor und Master in Gesundheitsmanagement)
Ärztliches Review: Dr.in Eva Wolfbauer
Bei der Erstellung dieser Gesundheitsinformation lagen keine Interessenskonflikte der Autor*innen vor.
Die Gefahr, dass Interessen der Expert*innen, die Inhalte beeinflussen, wird verringert, indem Interessenkonflikte strategisch abgefragt und bei Bestehen veröffentlicht werden. Informationen zur Strategie im Umgang mit Interessenskonflikten finden Sie im Methodenpapier.
Quellen:
Das gehört aufs Etikett:
Arbeiterkammer Steiermark (Hg.), Lebensmittel (arbeiterkammer.at)
Fragen und Antworten:
Zusatzstoffe Online, Die Verbraucher Initiative e.V. (Bundesverband), https://www.zusatzstoffe-online.de/fragen-antworten/
Lebensmittelmythen aufgeklärt: Enthalten Produkte mit den Hinweisen „ohne Farbstoffe“ oder „ohne Geschmacksverstärker“ stattdessen einfach andere Zusatzstoffe?
Lebensmittelverband Deutschland e. V., Enthalten Produkte mit den Hinweisen „ohne Farbstoffe“ oder „ohne Geschmacksverstärker“ stattdessen einfach andere Zusatzstoffe?: Lebensmittelverband Deutschland